06.07.2015

2. Stammstrecke in München

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann und Bahnvorstand Dr. Volker Kefer: Noch in diesem Jahr erste europaweite Ausschreibung für Hauptbaumaßnahmen als Grundlage für Gesamtkostenermittlung und endgültige Realisierungsentscheidung – Sicherung der Beteiligung des Bundes weiterer wesentlicher Meilenstein

(München, 06.07.2015) „Aufgrund der verkehrspolitischen Bedeutung der 2. Stammstrecke für München, die Metropolregion und ganz Südbayern ist der Freistaat Bayern bereit, sich bei deren Realisierung über das sonst übliche Maß hinaus zu engagieren. Aber wir wollen auch im Interesse der Steuerzahler Klarheit über die Kosten“, betonte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bahnvorstand Dr. Volker Kefer in München. Deshalb wird die Deutsche Bahn unter Berücksichtigung des am 9. Juni 2015 endlich vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den westlichen Abschnitt der 2. Stammstrecke von Laim bis östlich des Hauptbahnhofs noch in diesem Jahr erste Ausschreibungen starten. Auf Basis der Ausschreibungsergebnisse kann dann die von der Staatsregierung verlangte sachgerechte Kostenermittlung erfolgen. Herrmann weiter: „Diese Kostenermittlung ist neben der Sicherung der Bundesbeteiligung eine wesentliche Grundlage für unsere endgültige Entscheidung über die Durchfinanzierung und Realisierung des Projekts.“ Die voraussichtliche Entscheidung werde nicht vor dem zweiten beziehungsweise dritten Quartal 2016 möglich sein.

Dr. Kefer: „Die Deutsche Bahn arbeitet mit Nachdruck an der Umsetzung des mit dem Freistaat Bayern vereinbarten Vorgehens. Nächster Schritt ist die Ausschreibung der ersten Hauptbauleistungen. Dazu muss jetzt zunächst der Planfeststellungsbeschluss gründlich ausgewertet werden. Die Planungen und Ausschreibungsunterlagen müssen an die Ergebnisse und Auflagen des Planfeststellungsverfahrens angepasst werden. In den nächsten Monaten werden wir die Ausschreibung für die Tunnelstrecke von der Donnersbergerbrücke bis zum Marienhof einschließlich der Rohbauarbeiten der neuen Stationen unter dem Hauptbahnhof und dem Marienhof auf den Markt bringen, also europaweit veröffentlichen. Für europaweite öffentliche Ausschreibungen gibt es Fristen, die wir einhalten müssen. Daher rechnen wir damit, dass wir voraussichtlich im ersten Quartal 2016 eine Auswertung und Bewertung auf Grundlage der Submissionsergebnisse haben. Anschließend wird der Freistaat Bayern die Ausschreibungsergebnisse prüfen, um endgültig über die Realisierung der 2. Stammstrecke entscheiden zu können.“

Um die Bundesfinanzierung zu sichern, müsse eine Nachfolgeregelung für das 2019 auslaufende GVFG-Bundesprogramm vorliegen. Hier bestehe zwischen Bund und den Ländern bereits grundsätzlich Einigkeit. Nun gehe es darum, die Details zeitnah zu verhandeln. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte die Notwendigkeit der 2. Stammstrecke bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht und die finanzielle Beteiligung des Bundes bekräftigt. Ohne die Mitfinanzierungsperspektive des Bundes kann der Freistaat nicht über die endgültige Realisierung der zweiten Stammstrecke entscheiden. Herrmann: „Ich bin zuversichtlich, dass der Bund und der Freistaat hierzu eine tragfähige Regelung finden können. Denn die verkehrliche Notwendigkeit und zeitnahe Realisierung der 2. Stammstrecke sind unbestritten. Auch dichtere Takte und Expressverbindungen in die Metropolregion wird es nur mit der zweiten Stammstrecke geben. Die attraktive Erschließung der Region wird gleichzeitig dazu beitragen, den Druck auf den Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt zu reduzieren.“

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