22.02.2018
Klagen gegen die 2. S-Bahn-Stammstrecke beendet
Mit einem Vergleich wurden am 21. Februar 2018 die beiden letzten Klagen im Planfeststellungsabschnitt Ost (Haidhausen) gegen den Bau der 2. Stammstrecke vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beendet. Die DB Netz AG hat sich mit den Klägern auf die Umsetzung eines verbesserten aktiven Schallschutzes und die Einhaltung bestimmter Innenraumpegel geeinigt. Falls bis Ende März kein Widerruf erfolgt, sind somit sämtliche Gerichtsverfahren gegen die 2. Stammstrecke abgeschlossen.
Die Kläger wandten sich gegen den Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke in München im Planfeststellungsabschnitt „3neu, München Ost“. Sie machten zudem geltend, dass der Schutz gegen Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme (zum Beispiel Baulärm) und den späteren Betrieb (zum Beispiel Erschütterungen) unzureichend sei. Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt vom 25. April 2016 umfasst die Neubaustrecke im Bereich vom westlichen Isarufer bis zum Bahnhof Leuchtenbergring. Die festgestellte Planung beinhaltet neben den Tunnelanlagen, die zum Teil bis circa 40 Meter unter der Geländeoberfläche verlaufen, unter anderem eine neue S-Bahn-Station Ostbahnhof (tief) unter Orleansplatz/Weißenburger Straße und den Rettungsschacht 7 im Bereich der Maximiliansanlagen. Die Grundstücke der Kläger liegen in der Umgebung der Baustellen am Orleansplatz und an den Maximiliananlagen.